Recht

E-Signatur

E-Signatur bedeutet elektronische Signatur. Die eIDAS-Verordnung unterteilt die elektronische Signatur in drei Sicherheitsstufen: einfach (EES), fortgeschritten (FES) und qualifiziert (QES). Während die EES und FES primär der Identifikation dienen, ist nur die QES rechtlich der eigenhändigen Unterschrift vollumfänglich gleichgestellt. Für die rechtswirksame digitale Unterzeichnung von Mietverträgen ist daher zwingend eine QES erforderlich, da diese auf einem qualifizierten Zertifikat basiert.

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