Recht
Dingliches Recht
Ein dingliches Recht ist das Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jedermann wirksam ist.
Recht
Ein dingliches Recht ist das Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jedermann wirksam ist.