Denkmalschutzbehörde
In Österreich fungiert das Bundesdenkmalamt (BDA) als zuständige Behörde zur Bewahrung des kulturellen Erbes gemäß dem Denkmalschutzgesetz (DMSG). Ihre Kernaufgabe umfasst die bescheidmäßige Unterschutzstellung von Objekten (Denkmalen), die aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder kulturellen Bedeutung von öffentlichem Interesse sind.