Darlehen
Ein Darlehen bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine Partei (der Darlehensgeber) einer anderen Partei (dem Darlehensnehmer) einen Geldbetrag zur Verfügung stellt, die nach einer vereinbarten Zeit zurückgezahlt werden müssen. Rechtsgrundlage: §§ 983 ff ABGB sowie das BWG.