Recht

Buchstandsbericht

Der Buchstandsbericht (Abk: „BB“) ist der formelle Vermerk des Grundbuchsgerichts über die Prüfung eines einlangenden Antrags auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Grundbuchsstand. Früher wurde dieser Vorgang als Lustrum bezeichnet. Mit der Umstellung des Grundbuchs auf die Automatisierte Datenverarbeitung (ADV-Grundbuch) hat dieser manuelle Prüfvermerk seine praktische Bedeutung verloren und ist heute nicht mehr als separater Schritt erforderlich.

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