Bringschuld
Die Bringschuld ist eine Leistungsmodalität (gem. ABGB), bei der der Schuldner die Leistung am Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers zu erbringen hat. Leistungs- und Erfolgsort fallen zusammen, wobei der Schuldner Kosten und Gefahr bis zur tatsächlichen Übergabe trägt.