Bodenwertabgabe
Unter der Bodenwertabgabe versteht man eine Bundesabgabe von unbebauten, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, jährlich 1% vom Einheitswert nach Abzug des Freibetrages von EUR 14.600,-.
Unter der Bodenwertabgabe versteht man eine Bundesabgabe von unbebauten, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, jährlich 1% vom Einheitswert nach Abzug des Freibetrages von EUR 14.600,-.