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Benützungsbewilligung

Die Benützungsbewilligung ist der abschließende Bescheid der Baubehörde, der die Übereinstimmung des Bauwerks mit der Baubewilligung und den Vorschriften förmlich bestätigt. Sie bildet die notwendige Voraussetzung für die Nutzung und wird nach Vorlage aller Fachbefunde (z. B. Elektro, Statik) erteilt. In modernen Bauordnungen wird dieses Verfahren bei vielen Vorhaben zunehmend durch die bloße Fertigstellungsanzeige ersetzt

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