Bauverhandlung
Die Bauverhandlung stellt ein förmliches Ermittlungsverfahren der Baubehörde dar, welches nach positiver Vorprüfung des Bauansuchens an Ort und Stelle des geplanten Vorhabens anberaumt wird. Sie dient der unmittelbaren Besichtigung des Bauplatzes sowie der Überprüfung der Übereinstimmung der Einreichpläne mit den tatsächlichen Gegebenheiten und den baurechtlichen Vorschriften. Zu diesem Termin werden neben dem Bauwerber (Bauherrn) und seinen beauftragten Fachorganen (Planer, Bauführer) insbesondere auch die Anrainer sowie betroffene Fachabteilungen (z. B. Straßenverwaltung, Naturschutz) geladen, um die Erhebung etwaiger Einwendungen zu ermöglichen.