Baugenehmigung
Unter der Baugenehmigung versteht man die Erklärung der Baubehörde, dass einem Bauvorhaben nach den zur Zeit der Erteilung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften keine Hindernisse entgegenstehen und somit genehmigt ist.
Unter der Baugenehmigung versteht man die Erklärung der Baubehörde, dass einem Bauvorhaben nach den zur Zeit der Erteilung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften keine Hindernisse entgegenstehen und somit genehmigt ist.