Baubehörde
Die Baubehörde bezeichnet jenes staatliche Organ, welches zur Vollziehung der baurechtlichen Vorschriften und zur Durchführung von Verwaltungsverfahren im Bereich des Bauwesens berufen ist. In Österreich obliegt die Vollziehung des Baurechts dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden, wobei in erster Instanz der Bürgermeister (bzw. in Statutarstädten der Magistrat) als zuständige Behörde fungiert. Ihre Kernaufgabe umfasst die Prüfung von Bauansuchen auf Konformität mit den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie die Erteilung von Baubewilligungen, Benützungsbewilligungen und baupolizeilichen Aufträgen.