HilfeAnrainerRechtRechtRechtAnrainerAnrainer sind Eigentümer:innen von Grundstücken, die an öffentliche Verkehrsflächen grenzen. Mit dieser Stellung sind oft gesetzliche Verpflichtungen zur Reinigung und Schneeräumung verbunden.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff