HilfeAltlastenRechtRechtRechtAltlastenAltlasten bezeichnet die Kontaminationen von Boden oder Grundwasser durch frühere Nutzungen. Diese sind im Altlastenatlas verzeichnet. Die Haftung für Sanierungskosten kann beim Erwerb auf den neuen Eigentümer übergehen.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff