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23.07.2025

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Vermietung

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Geruch durch Schuhe im Treppenhaus: Das können Vermieter tun

Dürfen Mieter Schuhe im Hausflur abstellen? Erfahre, was in Österreich rechtlich gilt – inklusive Regelungen zu Geruch, Brandschutz & Hausordnung für Vermieter.

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

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Johannes Reichl

Das Titelbild zeigt "Geruch durch Schuhe im Flur?", den Untertitel "Das können Vermieter in Österreich tun" sowie das Flatwise Logo.
Das Titelbild zeigt "Geruch durch Schuhe im Flur?", den Untertitel "Das können Vermieter in Österreich tun" sowie das Flatwise Logo.
Das Titelbild zeigt "Geruch durch Schuhe im Flur?", den Untertitel "Das können Vermieter in Österreich tun" sowie das Flatwise Logo.
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  • Geruch durch Schuhe im Treppenhaus: Das können Vermieter tun

Darf man Schuhe im Hausflur oder Treppenhaus abstellen? – Die rechtliche Lage in Österreich

In vielen Mehrparteienhäusern ist es ein vertrautes Bild: Vor Wohnungstüren oder im Treppenhaus stehen Schuhe, manchmal auch ganze Regale. Was auf den ersten Blick harmlos wirkt, führt immer wieder zu Spannungen zwischen Mietern, Vermietern und Nachbarn. Doch wie ist das eigentlich geregelt – dürfen Mieter:innen ihre Schuhe und andere Gegenstände im Hausflur oder Treppenhaus abstellen?

In Österreich zählt das Stiegenhaus rechtlich zum allgemeinen Teil des Hauses. Es gehört also nicht zur gemieteten Wohnung. Das bedeutet: Mieter haben grundsätzlich kein persönliches Nutzungsrecht an diesem Bereich und dürfen ihn nicht einfach als Erweiterung ihrer Wohnung verwenden.

Ob das Abstellen von Schuhen erlaubt ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wenn der Hausflur durch die Schuhe verengt wird, liegt eine Beeinträchtigung des Fluchtwegs vor. Das kann aus brandschutzrechtlicher Sicht unzulässig sein.

  • Besteht eine erhöhte Stolpergefahr für andere Hausbewohner oder Besucher, dürfen Vermieter das Abstellen untersagen.

  • Kommt es zu einer dauerhaften Geruchsbelästigung, kann ebenfalls eingeschritten werden.

Wichtig ist außerdem, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Dort können klare Regelungen getroffen werden, etwa dass Gegenstände im Allgemeinbereich nur vorübergehend auf der Fußmatte stehen dürfen. Wird das nicht eingehalten, drohen Konsequenzen bis hin zur Abmahnung. Mehr dazu wie du eine Hausordnung aufsetzt oder worauf du bei der Erstellung eines Mietvertrages achten musst.

Die rechtliche Grundlage bildet in Österreich unter anderem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Zusätzlich gelten die jeweiligen Bauordnungen und Brandschutzvorgaben der Bundesländer. Sie definieren Mindestbreiten für Fluchtwege und können das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ausdrücklich untersagen.

Was tun bei Geruchsbelästigung durch Schuhe?

Selbst wenn ein oder zwei Paar Schuhe im Hausflur stehen dürfen, kann ein anderes Problem entstehen: unangenehme Gerüche. Vor allem bei stark getragener Sportkleidung oder Winterschuhen kann es im Stiegenhaus rasch müffeln und das sorgt nicht selten für Beschwerden von Nachbarn oder anderen Hausbewohner.

Die österreichische Rechtslage ist in diesem Punkt nicht eindeutig. Es gibt kein Gesetz, das das Thema “Schuhgeruch” ausdrücklich regelt. Trotzdem gilt: Niemand muss dauerhaft schlechte Gerüche im Allgemeinbereich des Hauses dulden.

Eine Geruchsbelästigung kann dann rechtlich relevant werden, wenn

  • sie regelmäßig auftritt,

  • andere Mieter oder Nachbarn deutlich beeinträchtigt,

  • oder mit der Nutzung des Hauses als Wohnraum nicht mehr vereinbar ist.

In solchen Fällen kann der Vermieter einschreiten. Wichtig ist dabei, besonnen und dokumentiert vorzugehen:

  1. Gespräch suchen: Sprich die betroffene Partei direkt und sachlich an. Oft ist dem Verursacher der Geruch gar nicht bewusst.

  2. Hinweis schriftlich geben: Falls sich nichts ändert, solltest du die betroffene Person schriftlich auffordern, die Schuhe zu entfernen oder regelmäßig zu reinigen.

  3. Hausordnung heranziehen: Wenn in der Hausordnung geregelt ist, dass keine Gegenstände dauerhaft im Hausflur stehen dürfen, kannst du dich darauf stützen.

Was du nicht tun solltest: selbst Duftsprays oder Lufterfrischer im Stiegenhaus verteilen. Auch das kann wiederum andere Mieter stören oder sogar allergische Reaktionen auslösen. Gerichte haben in ähnlichen Fällen bereits entschieden, dass Duftstoffe im Allgemeinbereich nicht ohne Zustimmung verwendet werden dürfen.

Was sagen Bauordnung und Brandschutz?

Die öffentliche Sicherheit spielt eine wichtige Rolle, wenn es um das Abstellen von Schuhen oder anderen Gegenständen im Hausflur geht. Besonders relevant sind hier die Bauordnungen der Bundesländer sowie die Brandschutzvorschriften, die in ganz Österreich gelten. Dies wird auch im Rahmen feuerpolizeilicher Überprüfungen von Behörden kontrolliert. Bei Verstößen können empfindliche Strafen folgen.

Das Stiegenhaus gilt als Flucht- und Rettungsweg. Dieser muss im Brand- oder Notfall jederzeit frei passierbar sein und das für alle Hausbewohner sowie für Einsatzkräfte. Schuhe, Schränke oder andere Objekte können dabei schnell zur Gefahr werden.

In den Bauordnungen der Länder sind Mindestbreiten für Fluchtwege vorgeschrieben. Sie lauten in der Regel:

  • Hauptgänge: mindestens 1,20 Meter breit

Sonderfall: Bei 3 oder weniger Einheiten in einem Gebäudeteil müssen die Gänge oder das Treppenhaus nur 1 Meter breite aufweisen.

Wenn abgestellte Gegenstände diese Breite unterschreiten oder ein freies Durchkommen erschweren, kann das Abstellen untersagt werden, ganz unabhängig davon, ob im Mietvertrag etwas dazu steht.

Brandschutztechnisch gilt:

Auch scheinbar harmlose Gegenstände wie Schuhe oder Fußmatten können im Ernstfall gefährliche Brandlasten darstellen. Werden sie in der Nähe von elektrischen Installationen oder Lichtschaltern gelagert, kann das Risiko zusätzlich steigen.

Als Vermieter solltest du daher regelmäßig kontrollieren, ob Flure und Treppenhäuser frei sind. Kommt es zu einem Brand und wird festgestellt, dass Fluchtwege zugestellt waren, können nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen folgen, vor allem, wenn dadurch Menschen zu Schaden kommen.

Was tun als Vermieter bei Konflikten?

Wenn es Beschwerden über abgestellte Schuhe im Stiegenhaus gibt – sei es wegen Geruch, Platzmangel oder Stolpergefahr, bist du als Vermieter gefragt. Wichtig ist, dass du angemessen, aber bestimmt reagierst.

1. Situation sachlich prüfen

Bevor du aktiv wirst, verschaffe dir selbst ein Bild:

  • Stehen die Schuhe regelmäßig oder nur kurzfristig im Flur?

  • Handelt es sich um ein einzelnes Paar oder um ein ganzes Regal?

  • Wird ein Fluchtweg blockiert oder jemand konkret beeinträchtigt?

2. Persönliches Gespräch suchen

In vielen Fällen lassen sich Konflikte durch ein freundliches Gespräch lösen. Weise den Mieter darauf hin, dass das Abstellen im Allgemeinbereich nicht ohne Weiteres erlaubt ist.

3. Schriftliche Erinnerung senden

Bleibt das Problem bestehen, empfiehlt sich eine formelle Erinnerung – freundlich, aber eindeutig. Weise auf die Hausordnung, den Mietvertrag oder auf geltende Vorschriften hin.

4. Abmahnung aussprechen

Wenn wiederholte Verstöße auftreten, kannst du eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Darin sollte klar formuliert sein:

  • Welche Regel verletzt wurde

  • Welche Frist zur Beseitigung besteht

  • Welche Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten drohen

Wichtig: Du solltest jeden Schritt gut dokumentieren – inklusive Fotos, Datumsangaben und Gesprächsnotizen. Das schafft im Zweifel eine klare Beweislage.

Sonderfälle – Kinderwagen, Rollatoren & Co.

Nicht alle Gegenstände, die im Hausflur abgestellt werden, sind automatisch unzulässig. Besonders bei Kinderwagen, Rollatoren oder Gehhilfen gelten in Österreich rechtlich andere Maßstäbe als bei Schuhen oder privaten Möbeln.

Kinderwagen im Hausflur

Eltern dürfen ihren Kinderwagen im Stiegenhaus abstellen – wenn es keinen geeigneten Abstellraum im Haus gibt und das Tragen in die Wohnung nicht zumutbar ist. Das betrifft insbesondere Gebäude ohne Aufzug oder mit engen Treppenhäusern.

Voraussetzung ist jedoch:

  • Fluchtwege bleiben frei

  • Der Kinderwagen steht möglichst platzsparend (z. B. in einer Nische)

  • In einzelnen Bundesländern müssen brennbare Bestandteile entfernt werden (z.B. Innenfutter)

In der Praxis bedeutet das: Ein Verbot per Hausordnung ist nicht automatisch wirksam, wenn keine Alternativen vorhanden sind. Gerichte haben das wiederholt bestätigt.

Rollatoren, Rollstühle und Gehhilfen

Auch hier gilt: Mobilitätshilfen dürfen im Hausflur stehen, wenn sie regelmäßig benötigt werden und es keine zumutbare Abstellmöglichkeit in der Wohnung gibt. Vor allem ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen haben hier besondere Rechte.

Wie bei Kinderwagen muss aber auch bei Rollatoren, Rollstühlen oder Gehhilfen sichergestellt sein, dass

  • Fluchtwege nicht blockiert werden

  • keine Unfallgefahr für andere Hausbewohner entsteht

  • In einzelnen Bundesländern muss die Antriebsbatterie der Mobilitätshilfe (falls vorhanden) entfernt werden.

Fahrräder, Einkaufswagen & Co.

Für Gegenstände wie Fahrräder, Einkaufswägen und sonstige Gegenstände gelten dieselben Regeln, wie bei den oben beschriebenen Schuhregalen. Auch in diesem Fall müssen von Mieter:innen die geltenden Vorschriften in Mietvertrag, Hausordnung oder Brandschutzverordnung eingehalten werden.

Wichtiger Hinweis: Notausgänge müssen jederzeit frei und benutzbar sein und dürfen daher keinesfalls durch Gegenstände blockiert werden.

Fazit

Das Abstellen von Schuhen im Hausflur mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, führt in der Praxis jedoch häufig zu Konflikten. Für Vermieter in Österreich ist es daher wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und klar zu kommunizieren, was erlaubt ist und was nicht.

Ob Brandschutz, Bauordnung oder gegenseitige Rücksichtnahme: Wer den Hausflur mitbedenkt, schützt nicht nur die Sicherheit aller Bewohner, sondern auch das gute Miteinander im Haus. Am besten gelingt das mit klaren Regeln im Mietvertrag oder der Hausordnung und einem offenen Blick für berechtigte Anliegen auf beiden Seiten.

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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