Vermietung
Hausverwaltung kündigen in Österreich: Der Leitfaden für Eigentümer
Hausverwaltung in Österreich wechseln? Erfahre alles über ordentliche & außerordentliche Kündigung, Fristen, Beschlüsse & einen klaren Ablauf für Eigentümer.

Johannes Reichl
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Als Wohnungseigentümer:in in Österreich ist eine professionelle und vertrauenswürdige Hausverwaltung das A und O für den Werterhalt deiner Immobilie und ein harmonisches Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft. Doch was, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr passt? Mangelhafte Kommunikation, unklare Abrechnungen oder fehlende Transparenz können schnell zu Unzufriedenheit führen und den Wunsch nach einem Wechsel aufkommen lassen.
Die Kündigung einer Hausverwaltung ist jedoch kein einfacher Schritt und erfordert die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und Fristen in Österreich. Von der ordentlichen Kündigung über die außerordentliche Auflösung bis hin zur Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft, es gibt viele Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Dieser umfassende Guide begleitet dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Wir erklären dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Fristen du beachten musst und wie du als Eigentümer:in den Wechsel deiner Hausverwaltung reibungslos und rechtssicher gestaltest. So triffst du fundierte Entscheidungen und sorgst für eine optimale Verwaltung deines Eigentums.
Rechtliche Grundlagen: Wann und wie kann gekündigt werden?
Die Kündigung eines Verwaltungsvertrages ist in Österreich kein trivialer Vorgang, sondern unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Für dich als Eigentümer:in ist es essenziell, diese Grundlagen zu kennen, um den Wechsel deiner Hausverwaltung rechtssicher zu gestalten und unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Der Verwaltungsvertrag
Das Vertragsverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung basiert rechtlich i.d.R. auf einem Bevollmächtigungsvertrag (Auftrag) nach dem ABGB, kombiniert mit den strengen Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die genauen Rechte und Pflichten der Hausverwaltung sind daher im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im individuellen Verwaltungsvertrag festgelegt.
Ordentliche Kündigung: Fristen, Termine
Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form der Vertragsbeendigung und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Sie ist jedoch an bestimmte Fristen und Termine gebunden:
Kündigungsfrist: In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Kündigungstermin: Die Kündigung muss üblicherweise zum Ende einer Abrechnungsperiode erfolgen, was in den meisten Fällen der 31. Dezember ist. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 30. September bei der Hausverwaltung eingelangt sein muss, um zum Jahresende wirksam zu werden.
Es ist jedoch zwingend erforderlich, den individuellen Verwaltungsvertrag genau zu prüfen, da dort abweichende Fristen und Termine vereinbart sein können. Eine Missachtung dieser vertraglichen Regelungen kann die Kündigung unwirksam machen oder zu Schadenersatzforderungen führen.
Wichtiger Hinweis: Die gesetzlichen Kündigungsrechte der Eigentümergemeinschaft dürfen vertraglich nicht zum Nachteil der Eigentümergemeinschaft eingeschränkt werden. Vertragsklauseln, die die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten wesentlich erschweren oder ausschließen, sind daher rechtlich problematisch.
Befristete Verträge: Besonderheiten und Kündigungsmöglichkeiten
Manche Verwaltungsverträge sind befristet abgeschlossen, beispielsweise auf drei oder fünf Jahre. Bei solchen Verträgen ist eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Vertrag sieht eine entsprechende Regelung vor. Eine Kündigung ist dann erst zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen möglich. Ist der Verwaltungsvertrag auf mehr als drei Jahre abgeschlossen, kann die Eigentümergemeinschaft nach Ablauf von drei Jahren unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen. Dadurch kann die Vertragsbeendigung bereits mit dem Ende des dritten Vertragsjahres wirksam werden.
Außerordentliche Kündigung: Wichtige Gründe
Die außerordentliche Kündigung ermöglicht eine sofortige Beendigung des Verwaltungsvertrages, noch vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Sie ist jedoch nur unter der Voraussetzung eines wichtigen Grundes zulässig, der der Eigentümergemeinschaft die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist immer anhand des Einzelfalls zu beurteilen.
Beispiele für wichtige Gründe
Was als wichtiger Grund gilt, ist im Einzelfall zu beurteilen, umfasst aber typischerweise grobe Pflichtverletzungen der Hausverwaltung. Dazu zählen unter anderem:
Grobe Pflichtverletzungen: Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten oder die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. fehlende oder mangelhafte Abrechnungen, Veruntreuung von Geldern, Nichtbeachtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft).
Untreue oder Interessenkonflikte: Wenn die Hausverwaltung eigene Interessen verfolgt, die den Interessen der Eigentümergemeinschaft zuwiderlaufen.
Unzumutbarkeit der Fortsetzung: Eine nachhaltig gestörte Vertrauensbasis, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
Kündigung durch Gericht: Antragstellung durch einzelne:n Eigentümer:in
Auch eine einzelne Wohnungseigentümer:in kann unter bestimmten Umständen die Auflösung des Verwaltungsvertrages gerichtlich beantragen. Dies ist dann der Fall, wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten grob vernachlässigt und die Eigentümergemeinschaft untätig bleibt. Der Antrag muss beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden und richtet sich gegen die Hausverwaltung sowie alle anderen Wohnungseigentümer:innen. Der:die Antragsteller:in muss dabei die wichtigen Gründe für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Verwaltungsvertrages detailliert darlegen und beweisen. Dies führt ggf. zu einer gerichtlichen Abberufung bzw. Enthebung der Hausverwaltung.
Der Kündigungsprozess: Schritt für Schritt zum Wechsel
Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen ist das eine, die praktische Umsetzung das andere. Der Kündigungsprozess einer Hausverwaltung erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Hier ist ein Schritt-für-Schritt-Guide, der dir hilft, den Wechsel reibungslos zu gestalten.
Schritt 1: Vertragsprüfung
Bevor du irgendwelche Schritte unternimmst, ist es unerlässlich, den bestehenden Verwaltungsvertrag genau zu prüfen. Achte dabei auf folgende Punkte:
Vertragslaufzeit: Ist der Vertrag befristet oder unbefristet?
Kündigungsfristen und -termine: Welche Fristen sind vertraglich vereinbart? Gibt es spezielle Termine (z.B. nur zum Jahresende)?
Formvorschriften: Muss die Kündigung in einer bestimmten Form erfolgen (z.B. schriftlich, per Einschreiben)?
Sonderregelungen: Gibt es Klauseln zur automatischen Verlängerung oder zu Kündigungsgründen?
Diese Informationen sind die Basis für alle weiteren Planungen und helfen dir, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Schritt 2: Meinungsbildung in der Eigentümergemeinschaft
Da die Kündigung der Hausverwaltung in der Regel einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfordert, ist die Meinungsbildung ein entscheidender Schritt. Informiere die anderen Eigentümer:innen frühzeitig über deine Bedenken und sammle Argumente für einen Wechsel. Ziel ist es, eine Mehrheit für die Kündigung zu organisieren, bevor eine formelle Abstimmung stattfindet.
Sinnvoll ist es, bereits vor der Beschlussfassung mehrere Angebote einzuholen und möglichst gleichzeitig über die Abberufung der bisherigen sowie die Bestellung der neuen Verwaltung zu beschließen. In größeren Eigentümergemeinschaften erfolgt die Abstimmung häufig über Eigentümervertreter:innen, die Angebote einholen und den Wechsel organisatorisch vorbereiten.
Schritt 3: Beschlussfassung
Die Kündigung der Hausverwaltung muss durch einen gültigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfolgen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht hierfür verschiedene Mehrheitserfordernisse vor (§ 24 Abs. 4 WEG):
Klassische Mehrheit: Für die Abberufung und Neubestellung eines Verwalters ist grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss (Nutzwertmehrheit) der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Erleichterte Mehrheit: Seit der WEG-Novelle 2022 gibt es eine erleichterte Mehrheit. Ein Beschluss ist auch dann gültig, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zustimmen, sofern diese Stimmen mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile repräsentieren. Diese Regelung soll die Beschlussfähigkeit erleichtern und Blockaden durch passive Eigentümer:innen verhindern.
Die Beschlussfassung kann im Rahmen einer Eigentümerversammlung erfolgen, zu der formgerecht eingeladen werden muss. Alternativ ist auch ein Umlaufbeschluss zulässig, bei dem die Eigentümer:innen schriftlich abstimmen. Wichtig ist, dass alle gesetzlichen Anforderungen an die Einladung, die Tagesordnung und die Protokollierung des Beschlusses eingehalten werden.
Schritt 4: Fristgerechte Zustellung der Kündigung
Nachdem der Beschluss zur Kündigung gefasst wurde, muss die Kündigung fristgerecht und nachweislich an die Hausverwaltung zugestellt werden. Ein eingeschriebener Brief mit Rückschein ist hier die sicherste Variante, um den Zugang der Kündigung innerhalb der Frist rechtssicher zu dokumentieren. Achte darauf, dass die Kündigung alle notwendigen Informationen enthält und klar zum Ausdruck bringt, dass der Verwaltungsvertrag beendet wird.
Schritt 5: Suche und Bestellung einer neuen Hausverwaltung
Parallel zum Kündigungsprozess solltest du bereits mit der Suche nach einer neuen Hausverwaltung beginnen. Eine Kündigung ohne Anschlusslösung kann zu einer verwaltungslosen Zeit führen, die erhebliche Probleme verursachen kann. Hole Angebote von verschiedenen Verwaltungen ein und achte dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen, Referenzen und die Kommunikation. Die Bestellung der neuen Hausverwaltung sollte idealerweise in derselben Eigentümerversammlung erfolgen, in der die alte Verwaltung gekündigt wird, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Hinweis: In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, digitale Lösungen für die Verwaltung in Betracht zu ziehen, die dir als Eigentümer:in mehr Kontrolle und Transparenz bieten können.
Schritt 6: Geordnete Übergabe der Unterlagen
Nach der Kündigung ist die alte Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Vermögenswerte der Eigentümergemeinschaft an die neue Verwaltung zu übergeben. Dazu gehören insbesondere:
Abrechnungsunterlagen: Alle Jahresabrechnungen, Belege und Buchhaltungsunterlagen.
Rücklagenkonto: Kontostände und Unterlagen zum Rücklagenkonto.
Verträge: Alle Verträge mit Dienstleistern (z.B. Reinigungsfirmen, Gärtner, Versicherungen).
Protokolle: Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Schlüssel und Zugänge: Schlüssel zu allgemeinen Teilen des Hauses, Zugänge zu technischen Anlagen.
Stammdaten: Daten der Eigentümer:innen und Mieter:innen.
Eine detaillierte Übergabeliste und die Anwesenheit von Vertreter:innen der Eigentümergemeinschaft (z.B. ein:e Eigentümervertreter:in) bei der Übergabe können helfen, Vollständigkeit und Richtigkeit der übergebenen Dokumente sicherzustellen.
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Häufige Fallstricke & wie du sie vermeidest
Der Prozess der Kündigung einer Hausverwaltung kann komplex sein, und leider gibt es einige häufige Fallstricke, die den Wechsel verzögern oder sogar scheitern lassen können. Wenn du diese kennst, kannst du sie proaktiv vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherstellen.
Fehler bei Fristen und Terminen
Einer der häufigsten Fehler ist die Missachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine. Eine zu spät eingereichte Kündigung kann dazu führen, dass der Vertrag sich automatisch verlängert oder erst zu einem viel späteren Zeitpunkt endet, als gewünscht.
Tipp: Prüfe den Verwaltungsvertrag sehr genau auf Kündigungsfristen (meist 3 Monate) und Kündigungstermine (oft zum 31. Dezember). Sende die Kündigung rechtzeitig und nachweislich (z.B. per Einschreiben mit Rückschein) ab.
Ungültige Beschlussfassung
Die Kündigung muss durch einen gültigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfolgen. Fehler bei der Einladung zur Eigentümerversammlung, der Tagesordnung oder der Zählung der Stimmen können den Beschluss anfechtbar machen.
Tipp: Achte auf die formgerechte Einladung zur Eigentümerversammlung mit klarer Angabe des Tagesordnungspunkts "Kündigung der Hausverwaltung". Stelle sicher, dass die Mehrheitserfordernisse nach § 24 Abs. 4 WEG korrekt angewendet werden und das Protokoll des Beschlusses fehlerfrei ist.
Mangelnde Dokumentation
Eine unzureichende Dokumentation des gesamten Prozesses, von der Meinungsbildung bis zur Zustellung der Kündigung, kann im Streitfall zu Beweisproblemen führen.
Tipp: Halte alle wichtigen Schritte schriftlich fest. Bewahre Kopien von Einladungen, Protokollen, Stimmzetteln und Kündigungsschreiben auf. Nutze Einschreiben für wichtige Korrespondenz.
Keine Anschlusslösung
Die Kündigung der alten Hausverwaltung, ohne bereits eine neue gefunden zu haben, kann zu einer verwaltungslosen Zeit führen. Dies kann Chaos verursachen, da niemand für die laufende Verwaltung (z.B. Reparaturen, Abrechnungen) zuständig ist.
Tipp: Beginne frühzeitig mit der Suche nach einer neuen Hausverwaltung. Hole Angebote ein und versuche, die neue Verwaltung bereits zu bestellen, bevor der Vertrag mit der alten Verwaltung endet. So ist ein nahtloser Übergang gewährleistet.
Fazit: Ein gut vorbereiteter Wechsel lohnt sich
Die Entscheidung, eine Hausverwaltung zu kündigen, ist oft nicht einfach und sollte gut überlegt sein. Doch wenn die Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert und die Unzufriedenheit überwiegt, ist ein Wechsel unumgänglich, um den Werterhalt deiner Immobilie und ein harmonisches Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft zu sichern. Ein gut vorbereiteter und rechtssicher durchgeführter Kündigungsprozess ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Indem du die rechtlichen Grundlagen kennst, Fristen beachtest, die Eigentümergemeinschaft aktiv einbindest und eine geordnete Übergabe sicherstellst, kannst du die Fallstricke vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu einer neuen, passenden Hausverwaltung gewährleisten. So schaffst du die Basis für eine effiziente und transparente Verwaltung deines Eigentums in Österreich.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Kann eine einzelne Eigentümer:in die Hausverwaltung kündigen?
Welche Fristen gelten für die Kündigung eines unbefristeten Verwaltungsvertrags?
Was sind wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung?
Was passiert, wenn die Eigentümergemeinschaft keine neue Hausverwaltung findet?
Welche Unterlagen muss die alte Hausverwaltung bei einem Wechsel übergeben?
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