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Nebengebührensicherstellung

Die Nebengebührensicherstellung dient der hypothekarischen Absicherung von Nebenforderungen, insbesondere Zinsen und Kosten der Rechtsverfolgung, die über den reinen Kapitalbetrag hinausgehen. Sie wird regelmäßig als prozentualer Zuschlag zum gesicherten Kapitalbetrag, üblicherweise im Ausmaß von 10 % bis 20 %, im Grundbuch eingetragen, um diesen Zusatzansprüchen denselben pfandrechtlichen Rang wie der Hauptforderung zu verschaffen. Siehe Höchstbetragshypothek

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